Gendarmeriegeschichte Österreichs

Ao. Univ.-Prof. Dr. Helmut Gebhardt (Graz)
 
Österreichs Polizei und Gendarmerie im historischen Rückblick
 
Österreichs Polizei und Gendarmerie stehen unmittelbar vor einschneidenden Reformen ihrer Organisationsstrukturen. Noch in diesem Jahr sollen die bisher getrennten Wachkörper zu einer einheitlichen Exekutive zusammengeführt werden. Dies soll der Anlass sein für einen historischen Rückblick. Auf Grund des Gebotes zur Kürze können mit diesem Artikel unmöglich alle Aspekte des Themas ausgelotet werden, vieles wurde deshalb weg gelassen bzw. deutlich reduziert. Trotzdem soll mit diesem Beitrag erstmals ein allgemeiner Überblick über die Hauptpunkte der Geschichte von Polizei und Gendarmerie in Österreich geboten werden.
 
 
Das Mittelalter und die frühe Neuzeit bis 1740
 
Wenn man sich zunächst in diesem Zeitabschnitt der Geschichte umsieht, dann fallen zwei Dinge ins Auge. Heute ist es ja unstrittig, dass nur der Staat das Monopol darauf haben soll, die innere Sicherheit zu garantieren – und zwar im Notfall mit dem Einsatz von Gewaltmitteln, also auch mit Waffengewalt. Im Mittelalter und in der frühen Neuzeit gab es allerdings im österreichischen Raum noch keinen durchorganisierten Staat, wie wir ihn heute kennen, sondern da existierten neben den zentralen Instanzen auch andere Organisationseinheiten, die mit Verwaltungsaufgaben betraut waren. Es bestand also noch kein staatliches Gewaltmonopol. Weiters kam man ganz allgemein feststellen, dass es bereits damals beträchtliche Unterschiede zwischen der Sicherheitsorganisation am Land und in den Städten gegeben hat. Diese heute noch bestehende Divergenz zwischen den Ver­hältnissen am Land und in den größeren Städten war also bereits damals vorhanden.
 
Am Land gab es eigentlich bis 1848 keine speziellen Sicherheitsorgane. Die Aufrechterhaltung der Sicherheit war am Land im Wesentlichen Aufgabe der Grundherrschaften. Bis 1848 gab es ja in Österreich das System dieser Grundherrschaften. Das waren Herrschaften, die in adeliger oder kirchlicher Hand waren, und die Befehlsgewalt über die ihnen untergebenen Bauern inne hatten. Diese Grundherrschaften waren in unterster Instanz auch für die Gerichtsbarkeit und die Verwaltung zuständig, dazu zählte auch die Obsorge für die Sicherheit. Und die Verhältnisse bei den Grundherrschaften waren recht unterschiedlich, vor allem was die Größe betraf. Es gab also auf der einen Seite relativ große Grundherrschaften mit vielen Verwaltungsangestellten und daneben auch relativ kleine Grundherrschaften, wo der Grundherr alles selbst erledigen musste. Jede Grundherrschaft verfügte aber zumindest über eigene Gefängniszellen. Doch Personal bzw. eine Wache für den Sicherheitsdienst gab es nur bei den größeren Grundherrschaften.
 
Für die schwereren Verbrechen waren nicht die grundherrschaftlichen Gerichte zuständig, sondern die Landgerichte. Die dort tätigen Gerichtsdiener übten auch polizeiliche Aufgaben aus, denn zur Verbrechensaufklärung führten sie Erhebungen durch und nahmen Verhaftungen oder Hausdurchsuchungen vor.
 
Daneben existierten in den österreichischen Erbländern des Habsburgerreiches seit dem 16. Jahrhundert verschiedene spezielle Sicherheitsorgane, die allerdings über nur wenig Personal verfügten. So gab es etwa in der Steiermark seit 1579 einen sogenannten Landprofos, dem zur Erfüllung seiner Aufgaben nur eine Reitertruppe von sieben Mann beigegeben war. Die Hauptaufgabe des Landprofos bestand in der Aufgreifung von Bettlern und herumziehendem Gesindel, denn diese Personengruppen galten seit jeher als besonders verdächtig und als eine Gefahr für die Sicherheit. Dazu fanden zweimal pro Jahr groß angelegte Landesstreifungen statt, bei denen auch das Wachpersonal der Gerichte, der Grundherrschaften und der Städte eingebunden war.
 
Bei größeren Bedrohungen der Si­cherheit konnte daneben noch die Armee zur Hilfe gerufen werden. Wenn größere Räuberbanden einen Landstrich heimsuchten und bei der Suche nach besonders gefährlichen Verbrechern wurden also Soldaten für Sicherheitszwecke eingesetzt.
 
Etwas anders war die Situation in den Städten und Märkten. Auf Grund der größeren Ansammlung von Menschen, von denen viele auch nur auf der Durchreise waren, entstand hier ein größeres Sicherheitsbedürfnis. Zunächst waren in den Städten die einzelnen Stadtbürger selbst zum Sicherheitsdienst verpflichtet. Es gab städtische Bürgerwehren mit teilweise schmucken Uniformen, bei denen die Stadtbürger in regelmäßigen Abständen zum Einsatz kamen. Dies stellte sich aber schon bald als nicht sehr effektiv heraus, da das Interesse der Bürger an dieser lästigen Pflicht bald erlahmte. So stellten die Städte bald eigene Wachorgane auf, die dort unter verschiedensten Bezeichnungen auftraten – wie zum Beispiel Stadtwache, Viertelwächter, Stadtguardia, Stadtknechte oder Nachtwächter. Diese Wächter hatten im Allgemeinen keine spezielle Ausbildung, wurden meist sehr schlecht bezahlt und übten deshalb auch Nebentätigkeiten aus, wodurch die Ausübung des Sicherheitsdienstes beeinträchtigt wurde.
 
Trotz dieser Mängel waren diese städtischen Wachen die Keimzelle der späteren Polizei, wenngleich sie damals noch nicht als Polizei bezeichnet wurden. Denn die Entwicklung des Begriffes "Polizei" vollzog sich damals noch auf einer ganz anderen Ebene.
 
Der Begriff „Polizei“ hat eine lange Entwicklungsgeschichte, die sich bis ins alte Griechenland zurück verfolgen lässt. Das Wort Polizei hat den gleichen Ursprung wie das Wort Politik. Es stammt aus dem griechischen „Politeia“, mit dem gleichen Stamm wie „Polis“. Polis bedeutet soviel wie Stadtverwaltung.
 
Im 14. Jahrhundert taucht dann der Begriff in der neueren Geschichte zunächst in Frankreich auf mit dem Wort „Police“. Von dort wurde er zu Ende des 15. Jahrhunderts auch im deutschen Sprachraum übernommen – mit der Schreibweise „Policey“. Mit diesem Wort bezeichnete man im Wesentlichen diverse Verwaltungstätigkeiten des Staates, wobei lange darum gestritten wurde, welche Staatskompetenzen davon erfasst waren. Später hat man den Begriff immer weiter eingeengt und bezeichnete damit letztlich Verwaltungstätigkeiten zur Abwehr von Gefahren und Schäden. Diesen sogenannten materiellen Polizeibegriff gibt es noch heute, so etwa bei den Begriffen Baupolizei, Feuerpolizei oder Lebensmittelpolizei. Das sind alles Tätigkeiten, die an sich nicht von der Exekutive (also von der Polizei oder Gendarmerie) vollzogen werden, sondern von der allgemeinen Verwaltung. Auf der anderen Seite gibt es bis heute auch einen organisatorischen Polizeibegriff. Darunter werden Behörden und deren Organe verstanden, die mit Aufgaben der Auf­rechterhaltung der Sicherheit und Ordnung betraut sind.
 
Die erste Polizeiorganisation der Welt, die auch unter der Bezeichnung „Polizei“ firmierte, entstand in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts in der französischen Hauptstadt. König Ludwig XIV. entzog nämlich damals die Sicherheitsagenden den Händen der Pariser Stadtverwaltung und unterstellte sie direkt der königlichen Regierung. Mit dieser Verstaatlichung des Sicherheitswesens wurde im Jahre 1667 ein Polizei-General-Leutnant eingesetzt, dem eine Polizeiwache zur Seite gestellt wurde.
 
Diese Pariser Polizeiorganisation wurde schließlich zum Vorbild für ganz Europa. Nach diesem Muster wurden dann in den wichtig­sten europäischen Städten ebenfalls Polizeibehörden errichtet - so etwa im russischen St. Petersburg im Jahre 1709 von Zar Peter dem Großen und in Berlin im Jahre 1742 von König Friedrich dem Großen. Auch Öster­reich sollte sich an diesem Pariser Polizeimodell orientieren - und zwar geschah dies in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts unter den beiden Herrschern Maria Theresia und Joseph II. – im Zeitalter des sogenannten Aufgeklärten Absolutismus.
 
 
 
Aufgeklärter Absolutismus (1740 – 1792)
 
Maria Theresia führte in ihrer Regierungszeit (1740 – 1780) viele weitreichende Reformen im Habsburgerreich durch - von der Abschaffung der Folter bis zur Einführung der Schulpflicht. Bezüglich des Sicherheitswesens hatte sie zunächst vor allem die Situation in der Haupt- und Residenzstadt Wien im Blick. In Wien gab es damals mehrere Wachen, die für Sicherheitsbelange zuständig waren – die Nachtwächter, eine Stadtwache und auch die Stadtguardia. Bei diesen Einheiten bestanden die auch bei den übrigen städtischen Wachkörpern in Österreich existierenden Probleme. Sie waren kaum ausgebildet, schlecht bezahlt, vielfach bestechlich und boten auch in der Öffentlichkeit ein äußerst schlechtes Bild.
 
Maria Theresia erkannte diese Mängel und löste im Jahre 1775 mit einem Federstrich diese Wiener Wachen auf. Stattdessen wurde ein neuer Wachkörper eingerichtet - die Polizeiwache. Diese Polizeiwache hatte eine Stärke von rund 250 Mann und unterstand nicht mehr der Stadt, sondern allein der kaiserlichen Regierung. Maria Theresia orientierte sich also teilweise am Pariser Polizeimodell und führte eine Verstaatlichung des Sicherheitswesens durch. Das war ein ganz wesentlicher erster Schritt, der die Situation in Wien deutlich verbesserte.
 
Auf diesen ersten Schritten konnte dann ihr Sohn und Nach­folger, Kaiser Joseph II., aufbauen. Joseph II. herrschte in Österreich nur zehn Jahre (1780 – 1790), führte aber in dieser Zeit teilweise sehr radikale Reformen durch, wie etwa die Abschaffung der Todesstrafe, die Beseitigung der Leibeigenschaft der Bauern oder das Toleranzpatent, mit dem die evangelische und jüdische Religionsausübung erlaubt wurden.
 
Die Ideen zu den Polizeireformen stammten allerdings nicht von Kaiser Joseph II. selbst, sondern da hatte einer seiner Ratgeber ganz entscheidendes Gewicht. Das war damals der Niederösterreicher Johann Anton Graf von Pergen, der die Polizeiorganisation neu konzipierte. Sein Organisationsmodell, das sich am Pariser Vorbild orientierte, besteht in seinen Grundzügen in Österreich bis heute.
 
Das grundlegend Neue war da­bei, dass er anordnendes und ausführendes Organ trennte. Nach seinen Vorschlägen wurde nämlich zunächst nur in Wien 1782 eine Polizeidirektion als Führungsorgan eingerichtet – mit einem Polizeidirektor an der Spitze. Die Polizeidi­rektion führte also die Aufsicht durch und gab die Befehle und Anordnungen aus. Diese neue Behörde wurde auch mit einem ausgebil­deten Personal besetzt. Nach und nach waren das in erster Linie Juristen.
 
Dieser Polizeidirektion wurde dann die schon bestehende Poli­zeiwache als ausführendes Organ zur Seite gestellt. Das Personal der Polizeiwache rekrutierte sich aus ehemaligen Armeeangehöri­gen. Und zwar wurden Soldaten, die nicht mehr voll tauglich waren, die also irgendeine Behinderung aufwiesen, zum Dienst in der Poli­zeiwache angeheuert. Diese Heranziehung von sogenannten halbinvaliden Soldaten hatte vor allem finanzielle Gründe. Doch dies war dem Ansehen der Polizei nicht gerade förderlich, wurde aber bis 1848 beibehalten.
 
Diese neue Wiener Polizeiorganisation konnte bald mit großen Erfolgen aufwarten. Die Verbrechensraten gingen relativ deutlich zurück und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung nahm zu. Da sich dieses Modell bewährte, ging man drei Jahre später daran, es auch auf die übrigen Großstädte der Monarchie auszudehnen. Und so wurden in den Jahren 1785/86 auch in den wichtigsten Provinzhauptstädten Polizeidi­rektionen etabliert. Auf dem Gebiet des heutigen Österreichs gab es nun auch Polizeibehörden in Graz, Linz und Innsbruck. Die Polizeidirektion Wien erhielt den Titel Polizei-Oberdirektion und fungierte als koordinierende Zentralstelle.
 
Insgesamt kann man also festhalten, dass damit von Kaiser Joseph II. in den wichtigsten Städten des damaligen Habsburgerreiches staatliche Polizeidirektionen eingerichtet wurden. Und wenn man das vom Blickwinkel der Gegenwart betrachtet, kann man sogar behaupten, dass damit die Polizei in immerhin sechs europäischen Hauptstädten ihre Einrichtung Joseph II. verdanken – nämlich Wien, Prag, Budapest, Pressburg, Laibach und Brüssel.
 
Die Polizei hatte zum einen ähnliche Aufgaben wie heute – nämlich ganz allgemein für Sicherheit und Ordnung zu sorgen. Daneben hatte sie damals aber auch ganz spezielle Obliegenheiten und Probleme, die zeitspezifisch waren. Ein besonderes Problem bestand darin, sich gegenüber allen Gruppen der Gesellschaft durchzusetzen. Denn die Elite der damaligen Gesellschaft – insbesondere der Adel – war es nämlich noch nicht gewohnt, auf Anordnungen staatlicher Organe zu reagieren. Bis dahin hatte der Adel weitgehende Freiheiten und Privilegien, die aber Joseph II. Schritt für Schritt abschaffte. Und da spielte die Polizei eine nicht unwesentliche Rolle. Trotzdem dauerte es noch viele Jahre bis sich die Polizei auch gegenüber den höheren Schichten voll durchsetzen konnte.
 
Die Polizei spielte damals auch eine ganz entscheidende Rolle im Staats- und Rechtssystem. Mit der Regierungszeit Kaiser Josephs II. kann man vom Beginn des umfassenden Gesetzesstaates sprechen. Es setzte eine Gesetzesflut ein, die bis heute anhält. Der Kaiser hat damals ganz richtig erkannt, dass ein Gesetzesstaat nur dann funktionieren kann, wenn es verlässliche Beamte gibt, die seine Anordnungen auch umsetzen. Die Polizei wurde deshalb auch mit der Überwachung der allgemeinen Verwaltung und der Beamten betraut. Nur so konnte der Kaiser sicher sein, dass seine Befehle in allen Winkeln der Monarchie umgesetzt wurden.
 
Von Anfang an gab es aber auch den geheimpolizeilichen Sektor, der sicherstellen sollte, dass Regimekritiker und Gegner der kaiserlichen Regierung entdeckt und aus dem Verkehr gezogen wurden. Dieser geheimpolizeiliche Bereich verstärkte sich dann in den folgenden Jahrzehnten noch ganz erheblich.
 
 
 
Die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts bis 1848
 
Nach dem Tod Kaiser Josephs II. im Jahre 1790 kam sein Bruder Leopold II. an die Macht, der dann aber bereits zwei Jahre später verstarb. Kaiser Leopold II. vertrat zwar durchaus wegweisende Ideen, bewirkte aber in Bezug auf die Polizeiorganisation keine nachhaltigen Veränderungen. Im Gegensatz dazu drückte sein Sohn und Nachfolger Kaiser Franz II. (I.) auf Grund seiner langen Regierungszeit, die bis ins Jahr 1835 reichte, einer ganzen Periode seinen Stempel auf.
 
Bestimmenden Einfluss auf die Politik der Habsburgermonarchie hatte dann in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts besonders ein großer Staatsmann - nämlich Clemens Wenzel Lothar Fürst von Metternich. Er fungierte ab 1809 als österreichischer Staatskanzler. Diese Funktion ist nicht mit dem heutigen Bundeskanzler vergleichbar, denn Regierungschef im damaligen absolutistischen Staat war der Kaiser selbst. Der Staatskanzler war an sich nur für die Außenpolitik zuständig – also eigentlich nur Außenminister. Doch Metternich hatte maßgeblichen Einfluss auf den Kaiser und dominierte deshalb ganz allgemein die österreichische Politik. Metternichs Einfluss steigerte sich dann noch, als 1835 Kaiser Ferdinand den Thron bestieg, dem auf Grund seiner Geistesschwäche ein Kronrat beigegeben wurde, in dem Metternich entscheidendes Gewicht hatte.
 
Die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts war zunächst in Europa geprägt durch die Kriege Napoleons, die mit dem Wiener Kongress 1815 abgeschlossen wurden. Danach wollte der Kaiser unter allen Umständen im Inneren der Habsburgermonarchie Ruhe bewahren und das damalige Staatssystem vor einem etwaigen Umsturz bewahren. Der Polizei kam da eine ganz entscheidende Rolle zu. Und am Ende sprach man dann vom Polizeistaat Metternichs.
 
In diesem Staatssystem wurde die Überwachung und Bespitzelung der Bevölkerung auf die Spitze getrieben. Der einzelne Bürger besaß keine Möglichkeit, sich gegen diese Polizeimaßnahmen zu wehren, denn es gab noch keine Grundrechte oder sonstige rechtsstaatliche Absicherung. Und der österreichische Staat in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gilt gerade als klassisches Beispiel für die Ausformung eines Staates zu einem sogenannten Polizeistaat. Mit diesem Begriff wird also ein Staat bezeichnet, der alle nur möglichen Lebensbereiche seiner Bürger überwacht und kontrolliert - ohne jegliche rechtliche Absicherung für den Bürger.
 
An der Spitze dieses Polizeistaates stand eine bereits im Jahre 1793 eingerichtete Zentralbehörde – die Polizei- und Zensur-Hofstelle. Diese Behörde bestand dann bis 1848 und war auf der obersten Ebene der staatlichen Verwaltung angesiedelt, hatte also die Stellung eines Ministeriums. Dieser Polizei- und Zensur-Hofstelle unterstanden einerseits die Zensurbehörden, die weiter unten noch genannt werden. Andererseits waren der Hofstelle die Polizeidirektionen in den Provinzhauptstädten unterstellt. Neben den schon unter Joseph II. bestehenden Polizeidirektionen traten auf dem Gebiet des heutigen Österreich noch zwei weitere hinzu – nämlich in Klagenfurt (ab 1793) und in Salzburg (ab 1806).
 
Die wesentlichste Aufgabe der Polizei jener Zeit war sicherlich der geheimpolizeiliche Sektor mit einer umfassenden Überwachung der Bevölkerung. Die Polizei bediente sich dazu der sogenannten Vertrauten. Diese Vertrauten waren bezahlte Polizeispitzel, die einem normalen Beruf nachgingen, und der Polizei vielfältigste In­formationen über ihre Mitbürger zutrugen. Besonders viele Polizeispitzel fanden sich unter der Diener­schaft in herrschaftlichen Häusern. Daneben waren aber auch viele Wirtsleute, Kellner, herumreisende Kaufleute und Kutscher für die Polizei tätig. Das waren alles Per­sonengruppen, die also vielfältige Kontaktmöglichkeiten hatten, um die Leute auszuhorchen. Vieles, was nun diese Vertrauten berichte­ten, war einfach Tratsch. Und der Kaiser war durchaus auch an solchen Dingen interessiert - noch gab es ja keine bunten Illustrierten, die über gesellschaftliche Ereignisse informierten. In manchen Fällen wurden natürlich von diesen Vertrauten aber auch geheime politische Machenschaften und Regimegegner entdeckt, die dann meist unnachsichtig bestraft wurden.
 
Die nach außen hin wichtigste Aufgabe der Polizei war die umfas­sende Personenkontrolle. Bereits unter Joseph II. war in Öster­reich die Meldepflicht mit den Meldezetteln eingeführt worden. Au­ßerdem herrschte damals ein strenges Passwesen. Jeder Reisende musste stets einen Pass mit sich führen, das galt auch für Inländer. Ausländern wurde beim Grenzübertritt übrigens genau vorgeschrieben, welche Straßen sie auf ihrer Reise benützen durften. Und wenn Ausländer in einer Stadt einlangten, mussten sie sich sofort bei der Polizeidirektion melden, die dann natürlich für deren umfassende Überwachung sorgte.
 
 
Die übrigen Überwachungsbehörden im Vormärz
 
In dieser Periode der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, die auch als Vormärz bezeichnet wird, gab es neben der Polizei noch weitere staatliche Behörden mit Überwachungsfunktionen. Sie gehörten formal nicht zur Polizeiorganisa­tion, sollen aber der Vollständigkeit halber auch kurz erwäh­nt werden.
 
Was wurde da also besonders kontrolliert und überwacht? Da ist zunächst die Briefzensur zu nennen. Dazu gab es in den wichtigsten Städten der Monarchie sogenannte Postlogen. Diese an sich geheimen Behörden hatten das Recht, verdächtige Briefe zu öffnen und zu lesen. Viele wussten natürlich von dieser Briefkontrolle, und brisante Briefe wurden deshalb in Geheimschriften oder in fremden Sprachen verfasst. Solche Poststücke wurden der in Wien amtierenden Geheimen Ziffernkanzlei vorgelegt, deren Experten diese Schriften zu entziffern hatten.
 
Ein weiterer wichtiger Sektor der Überwachung war die Zensur von Bü­chern, Zeitungen und sonstigen Schriften. Dabei galt der allgemeine Grundsatz, dass jede schriftliche Äußerung der Zensur unterlag - nicht nur Bücher und Zeitungen, sondern auch Theaterstücke, Plakate, bis hin zu Grabinschriften. Zuständig für diese Zensur waren einerseits die in den Provinzhauptstädten angesiedelten Bücherrevisionsämter, die der Polizei- und Zensurhofstelle untergeordnet waren. Andererseits verfügte die von Metternich geführte Staatskanzlei ebenfalls über ein Zensurreferat, das vor allem Bücher mit wissenschaftlichem oder politischem Inhalt unter die Lupe nahm.
 
Zu nennen ist in diesem Zusammenhang noch das von Metternich mitinitiierte Informa­tionsbüro in Mainz, das zur Überwachung der Burschenschaften bzw. der deutschnationalen Bewegungen eingerichtet wurde.
 
Es gab also in jener Zeit eine ganze Reihe von staatli­chen Behörden, die die Aufgabe hatten, die Bevölkerung umfassend zu überwachen. Sie sollten die Möglichkeit einer Revolution verhindern und das herrschende Regierungs­system mit dem Kaiser an der Spitze erhalten. Dieses Ziel wurde lange Zeit hindurch erreicht, doch als 1848 die Revolution fast ganz Europa erfasste, wurde auch Österreich von revolutionären Un­ruhen heimgesucht. Und die österreichischen Revolutionäre verlangten vor allem die Abschaffung dieses umfassenden Polizeiappa­rates.                                                                                               
 
 
Das Revolutionsjahr 1848
 
Die revolutionären Unruhen begannen in Wien am 13. März 1848, und bereits wenige Tage später kam man den Forderungen der Revolutionäre nach und beseitigte ganz wesentliche Elemente des damaligen Polizeistaates. Fürst Metternich wurde sofort entlassen und die Zensur alsbald abgeschafft. Dann löste man die Polizei- und Zensur-Hofstelle auf und übertrug die Sicherheitskompetenzen an das neu errichtete Innenministerium. Letztlich lockerte man auch die strengen Reise- und Meldevorschriften und schaffte die geheimpolizeilichen Aktivitäten offiziell ab.
 
Aber viele an der Revolution beteiligte Bürger gaben sich damit noch nicht zufrieden und forderten über­haupt die Abschaffung der Polizei. Die Polizisten waren in diesen Tagen teilweise ihres Lebens nicht mehr sicher. Die Polizei musste deshalb vorläufig ihre öffentlichen Aktivitäten völlig einstellen. In den Städten wurden Bürgergarden aufgestellt, die den Sicherheitsdienst versahen. Wie im Mittelalter übernahmen also die Stadtbewohner den Sicherheitsdienst in Eigenregie.
 
Gegen Ende des Jahres 1848 stabilisierten sich die Verhältnisse wieder, und die Polizei konnte ihre Tätigkeit in vollem Umfang wieder wahrnehmen. Ab Dezember 1848 gab es außerdem einen Wechsel an der Staatsspitze. Der damals erst 18 Jahre alte Kaiser Franz Joseph I. bestieg den Thron und sollte ja dann bis zum Jahre 1916 österreichischer Kaiser bleiben.
 
 
Die Gründung der Gendarmerie
 
Ein besonders wichtiges Ergebnis des Jahres 1848 war die sogenannte Bauernbefreiung. Die Bauern waren nicht mehr Untertanen der Grundherrschaft, sondern von nun an freie Bauern, die völlig eigenständig über ihren Grundbesitz verfügen konnten und keinen Zehent und keine Robot mehr leisten mussten. Die Grundherrschaften hatten aber – wie schon erwähnt – bis dahin wichtige Verwaltungs- und Gerichtsaufgaben besorgt. Dafür musste der Staat jetzt Ersatz schaffen. Auf der untersten Staatsebene wurde ein völlig neuer Verwaltungsapparat aufgebaut – einen Apparat, der in seiner Grundstruktur bis heute besteht. Für die Justiz wurden Bezirks- und Landesgerichte eingerichtet. Für die Verwaltung wurden die Gemeinden und die Bezirkshauptmannschaften eingeführt. Für die Einhebung der Steuern gab es nun das Finanzamt. Und im Bereich des Sicherheitswesens entschied man sich für die Einführung der Gendarmerie.
 
Die Gendarmerie war keine österreichische Erfindung, sondern kommt – wie der Name schon andeutet aus Frankreich (Gens d’armes = Leute mit Waffen). Dort gab es bereits seit dem 15. Jahrhundert einen Truppenteil der Armee, der den Namen Gendarmerie führte. Doch erst nach der Französischen Revolution wurde im Jahre 1791 die Nationalgendarmerie als Sicherheitstruppe eingerichtet. Dieses französische Modell der Gendarmerie hat sich sehr bewährt und wurde dann bald in vielen anderen Teilen Europas übernommen, vor allem im Zuge der Kriege Napoleons, so zum Beispiel in den Niederlanden, in Spanien und in einigen deutschen Staaten.
 
Außerdem hatte Napoleon die Gendarmerie in den italienischen Gebieten eingeführt, so auch in der Lombardei – also im Nordwesten des heutigen Italiens im Gebiet um Mailand. Als mit dem Wiener Kongress im Jahre 1815 die Lombardei an die Habsburgermonarchie fiel, beließ hat man einfach die dortige Gendarmerie-Truppe und setzte sie für das Sicherheitswesen ein. Es gab also auf dem Gebiet des österreichischen Kaiserreichs bereits seit 1815 die Gendarmerie.
 
Im Jahre 1849 hat man dieses Gendarmerie-Modell aus der Lombardei auf die gesamte Habsburgermonarchie ausgedehnt. Formell errichtet wurde die Gendarmerie dann am 8. Juni 1849, als Kaiser Franz Joseph seine Unterschrift unter das Errichtungsdekret setzte. Dieser 8. Juni wird bis heute bei der Gendarmerie alljährlich als Gedenktag gefeiert. Mit der Aufstellung der Gendarmerie wurde einer der einflussreichsten Generäle der kaiserlichen Armee beauftragt - Johann Franz Kempen Freiherr von Fichtenstamm (1793 – 1863). Er wurde damit zum eigentlichen Begründer der österreichischen Gendarmerie und hat seine Aufgabe glänzend bewältigt. Denn innerhalb eines Jahres wurden in allen Winkeln der damaligen Donaumonarchie Gendarmen stationiert - von Vorarlberg im Westen bis nach Ungarn und Siebenbürgen im Osten, und von Böhmen im Norden bis Dalmatien im Süden. Insgesamt wurden die damals rund 14.000 Gendarmen auf 16 Gendarmerie-Regimenter in der gesamten Monarchie verteilt.
 
Das besondere Kennzeichen der neuen Gendarmerie war die streng militärische Organisation. Die Gendarmerie war Teil des kaiserlichen Heeres und deshalb dem Kriegsministerium unterstellt. Nur in allgemeinen Sicherheitsbelangen konnte auch das Innenministerium der Gendarmerie Anordnungen geben. Und die Gendarmerie fungierte auch als Hilfsorgan der neuen staatlichen Behörden auf unterster Ebene: also der Bezirkshauptmannschaften, der Gerichte und der Staatsanwaltschaften. Die neuen Gendarmen wurden aus der kaiserlichen Armee entnommen und nach einer nur kurzen Ausbildung auf die einzelnen Gendarmerieposten verteilt. Kempen-Fichtenstamm wählte dabei nur die fähigsten Soldaten aus. Hatte sich die Polizeiwache noch mit halbinvaliden Soldaten zufrieden geben müssen, wurde also hier mit der Gendarmerie - fast könnte man sagen - ein Elitekorps aufgestellt. Die Gendarmerie erhielt auch schmucke Uniformen mit der sogenannte Pickelhaube als Kopfbedeckung, auf der auch der kaiserliche Adler angebracht war. All das sollte die besondere Autorität der Gendarmerie ausstrahlen.
 
Diese Autorität war auch notwendig, denn die Stationierung der Gendarmerie hatte eine ungeheure Bedeutung für die Durchdringung der staatlichen Autorität. Die Gendarmerie fungierte ja als Repräsentant des Staates bzw. des Kaisers. Erstmals nach Jahrhunderten bekam damit die breite Masse der Bevölkerung Kontakt mit staatlichen Organen. Die militärische Adjustierung und Bewaffnung der Gendarmerie war vor allem erforderlich, um sich effektiv durchsetzen zu können. Die einzelnen Gendarmerie-Posten waren oft nur mit drei bis fünf Mann besetzt, die bei größeren Bedrohungen der Sicherheit mit keiner sofortigen Verstärkung rechnen konnten – noch gab es ja keine modernen Geräte der Kommunikation, wie Telefon oder Funk. Vielmehr mussten sich diese wenigen Gendarmen gegen jede nur mögliche Bedrohung der Sicherheit und ihrer Autorität zur Wehr setzen können.
 
Die neu eingeführte Gendarmerieorganisation wurde von der ländlichen Bevölkerung am Anfang sehr begrüßt und führte zu einer schlagartigen Verbesserung der Sicherheitssituation. Allerdings fielen bald auch schwere Schatten auf die Gendarmerie, die zeitbedingt waren. Die Gendarmerie wurde nämlich bald darauf auch zu geheimpolizeilichen Überwachungen verwendet, und dieser Aufgabenbereich untergrub ihr Ansehen in der Bevölkerung nachhaltig. Das hing mit der damals erfolgten Neuausrichtung der Politik zusammen, die auch Einfluss auf das Sicherheitswesen hatte.
 
Im Jahre 1848 hatte es ja erste bescheidene Demokratisierungsversuche in Österreich gegeben, unter anderem auch ein gewähltes Parlament. Doch im März 1849 entschied sich Kaiser Franz Joseph für eine Abkehr von der Demokratie. Das Parlament wurde aufgelöst, und der Kaiser herrschte wieder absolut. Die Jahre von 1849 bis 1860 werden deshalb auch als Neoabsolutismus bezeichnet.
 
Zur Ausschaltung politischer Gegner wurde der Polizei- und Gendarmerieapparat erheblich verstärkt. Dabei wurde auch ein neues Polizeiministerium eingerichtet – ähnlich wie die Polizei- und Zensur-Hofstelle vor 1848. Chef der neuen Obersten Polizeibehörde wurde der schon uns bekannte Johann Franz Kempen Freiherr von Fichtenstamm. Gendarmerie und Polizei erhielten umfassende Vollmachten zu geheimpolizeilichen Aktivitäten, um das herrschende System zu schützen.
 
 
Die konstitutionelle Monarchie ab 1861
 
Erst über zehn Jahre später - in den Jahren 1860 und 1861 schwenkte man wieder auf demokratische Pfade ein. Durch außenpolitische und kriegerische Niederlagen hatte das absolutistische Regime schweren Schiffbruch erlitten. Kaiser Franz Joseph war also gezwungen, einen politischen Kurswechsel herbei zu führen. Der Chef der Obersten Polizeibehörde Kempen-Fichtenstamm wurde als Repräsentant des alten Regierungskurses entlassen.
 
Es ging dann Schlag auf Schlag. Ab dem Jahre 1861 gab es wieder eine Verfassung (Konstitution) mit einem demokratisch gewählten Parlament - dem Reichsrat. Bereits ein Jahr später - 1862 - schob man dem willkürlichen Vorgehen von Polizei und Gendarmerie durch zwei wichtige Grundgesetze rechtliche Schranken vor. Es ergingen nämlich das "Gesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit" und das "Gesetz zum Schutze des Haus­rechtes". Damit konnten Verhaftungen nur mehr mit richterlichem Haftbefehl durchgeführt werden. Auch Hausdurchsuchungen waren nur mit richterlicher Genehmigung möglich. Willkürliche polizei­liche Anordnungen wurden damit unterbunden.
 
Fünf Jahre später – im Jahre 1867 – erhielt dann die Monarchie ihre endgültige verfassungsrechtliche Grundlage. Mit dem Ausgleich mit Ungarn wandelte sich der Staat in die Doppelmonarchie Österreich-Ungarn. Ungarn wurde ein souveräner Staat und war nur mehr durch den gemeinsamen Herrscher, die gemeinsame Armee und einen gemeinsamen Außenminister mit der übrigen Monarchie verbunden. Gendarmerie und Polizei wurde von Ungarn eigenständig organisiert, und damit fiel die gemeinsame Sicherheitsorganisation endgültig weg.
 
 
Auflassung von Polizeidirektionen
 
Aufgrund der neuen Verfassungslage und den daneben ergangenen neuen Gesetzen erfolgten damals auch weitreichende Änderungen in der Organisation der Polizei, die letztlich aber vor allem auch politisch motiviert waren. Die damals einflussreichen liberalen Kräfte wollten eine Schwächung des Poli­zeiapparates. Die Polizei sollte nicht mehr so dominieren wie im Vormärz. Dabei mischten sich auch allgemeine liberale Ansätze und Überlegungen mit ein. Man verlangte den Rückzug des Zentralstaates und wollte eher eine Stärkung der unteren Ebenen des Staates. Kurzzeitig hat man dabei auch überlegt, die staatliche Gendarmerieorganisation aufzulösen und sie an die Kronländer und Gemeinden abzutreten. Dazu ist es allerdings nicht gekommen.
 
Doch im Bereich der Polizei hat man einen entscheidenden Schritt zurück gemacht. Kaiser Joseph II. hatte ja die Sicherheit in den größeren Städten der Stadtverwaltung weggenommen und verstaatlicht. Und jetzt schlug das Pendel wieder in die andere Richtung aus.
 
Im Jahre 1866 kam es zum radikalen Schnitt: Die meisten Polizeidirektionen wurden aufgelöst. Auf dem Gebiet des heutigen Österreich blieb ledig­lich die Polizeidirektion in Wien bestehen! Die weiteren Polizeidirektionen in der Monarchie waren in Prag, Brünn, Lemberg, Krakau und Triest. Auf dem Gebiet des heutigen Österreich wurden die Polizeidirektionen in Innsbruck, Salzburg, Linz, Klagenfurt und Graz aufgelöst. In diesen Städten übertrug man die Sicherheitskompetenzen an die Magistrate, die also eigene städtische Sicherheitswachen aufstellen mussten.
 
Damit gab es bis zum Ende der Monarchie - im Jahre 1918 - keine staatlichen Polizeidirektionen auf dem Gebiet des heutigen Öster­reich. Es gab lediglich zwei Ausnahmen. Die eine Ausnahme war Wien: Dort bestand die Polizeidirektion ununterbrochen weiter. Und die zweite Ausnahme war Graz. In Graz war zwar 1866 auch die Polizeidirektion aufgelöst worden, doch zehn Jahre später - im Jahre 1876 - erfolgte eine teilweise Umkehr. Grund für diesen Umschwung in Graz war die sog. "Alfonso - Af­färe". Im Jahre 1875 weilte nämlich der spanische Thronanwärter Don Alfonso de Bourbon in Graz, der dann später auch spanischer König wurde. Im Zuge seines Aufenthaltes kam es im April 1875 zu großen Demonstrationen gegen ihn, weil man ihm Kriegsverbrechen vorwarf. Dabei zeigte sich, dass vor allem die Studenten keinen Respekt gegenüber der teilweise hilflos agierenden städtischen Sicher­heitswache hatten. Man sah also, dass die städtische Sicherheitswache ihre Aufgaben nicht zufriedenstellend erfüllen konnte.
 
So wurde im Jahre 1876 in Graz wieder eine Polizeidirektion errichtet. Der Polizei­direktion wurden vor allem die staatspolizeilichen Aufgaben übertragen, das Versammlungswesen, die öffentliche Sicherheit, das Passwesen und anderes mehr. Daneben blieb aber die städtische Sicherheitswache bestehen. Ab 1876 gab es also in Graz zwei Sicherheitsapparate: Auf der einen Seite die Polizeidirektion und auf der anderen Seite die städtische Sicherheitswache, die aber bei größeren Ereignissen sogar noch von der Gendarmerie unterstützt wurde.
 
Aber nicht nur in Graz, sondern auch in den übrigen Städten konnten sich diese städtischen Sicherheitswachen nicht bewähren. Zum einen geriet ihr Handeln oft in den Strudel der lokalen Politik. Andererseits ergaben sich häufig finanzielle Engpässe bei den Stadtbudgets, die auch zu Kürzungen im Sicherheitsapparat führten. Und schließlich trugen die teilweise mangelhafte Ausbildung sowie die unzureichende Vernetzung mit den anderen Stadtwachen ebenfalls zu diesem eher schlechten Bild bei. Fast alle Städte haben deshalb bald Initiativen gesetzt, um das gesamte Sicherheitswesen wieder in staatliche Hände zu legen. Es gab dazu mehrere Anläufe, die zunächst keinen Erfolg brachten. Unmittelbar vor dem Jahre 1914 standen diese langwierigen Verhandlungen mit den Wiener Zentralstellen schon fast vor dem Abschluss, doch dann kam der Erste Weltkrieg dazwischen.
 
 
Die Gendarmerie von 1860 bis 1918
 
Nach diesem Blick auf die städtischen Sicherheitswachen, stellt sich die Frage, wie es unterdessen mit der Gendarmerie weitergegangen war. Das Jahr 1860 - mit dem Abgang von Kempen-Fichtenstamm - war auch für die Gendarmerie eine Zäsur. Der Gendarmerieapparat wurde radikal gekürzt. Es kam zu teils empfindlichen Einschnitten auf der Kommandoebene, zu einschneidenden Personaleinsparungen und zur Schließung von vielen Gendarmerieposten. Erst über zehn Jahre später setzte wieder eine schrittweise Aufwärtsentwicklung ein. Ein sichtbares Zeichen wurde im Jahre 1874 gesetzt, als in jedem österreichischen Kronland ein eige­nes Landesgendarmeriekommando eingerichtet wurde. Auch die Uniformen der Gendarmerie wechselten zwei Mal. Zunächst wurde 1869 die Montur mit dem sogenannten Jägerhut mit dem Federbusch eingeführt, und um 1900 kehrte man wieder zur Kopfbedeckung mit der sogenannten Pickelhaube zurück, die bereits ab 1849 existiert hatte.
 
Der praktische Dienst der Gendarmen war vor allem geprägt durch Patrouillen, manchmal zu Pferd, vor allem aber zu Fuß. Die Gendarmen waren faktisch fast rund um die Uhr unterwegs und mussten nach einem festgelegten Plan jede Straße, jeden Ort und auch jedes entlegene Gehöft kontrollieren. Nur so konnte man mit den damaligen Mitteln die Sicherheit aufrecht erhalten. Denn die Bevölkerung, die weiter entfernt vom Gendarmerieposten wohnte, konnte nur durch diese regelmäßige Präsenz in Kontakt mit der Gendarmerie treten.
 
Insgesamt blieb die Gendarmerie bis 1918 ein militärisch organisierter Wachkörper, der ab 1868 dem Ministerium für Landesverteidigung unterstand, also in der Militärorganisation integriert war. Nur in Sicherheitsangelegenheiten war auch das Innenministerium zuständig. Diese militärische Unterstellung hatte auch auf die Gendarmen Auswirkungen. Für die Gendarmen galt das militärische Dienstrecht. Das bedeutete, dass die Gendarmen in der Regel kaserniert waren. Es gab bei den Gendarmerieposten eigene Unterkünfte für die Gendarmen - also sogenannte Gendarmeriekasernen. Außerdem durften die Gendarmen in der Regel nicht heiraten. Nur in Ausnahmefällen wurden für einzelne Gendarmen – vor allem für die Postenkommandanten – sogenannte Ehebewilligungen erteilt.
 
 
Fortschritte in der Arbeit von Polizei und Gendarmerie
 
In der Zeit der Monarchie ergaben sich aber auch viele Veränderungen bzw. Verbesserungen in den technischen und methodischen Möglich­keiten der Polizei. Die Arbeit der Polizei wurde um die Jahrhundertwende zunehmend von wissenschaft­lichen Erkenntnissen durchdrungen, wobei in diesem Zusammenhang insbesondere auf den bedeutenden österreichischen Wissenschafter Hans Gross verwiesen werden soll, der mit seinen Lehrbüchern für die Exekutive die Erkenntnisse der Kriminologie und Kriminaltechnik verbreitete. Innerhalb des österreichischen Sicherheitsapparates wurde die Pionierarbeit bezüglich der neuen kriminaltechnischen Methoden vornehmlich von der Polizeidirektion in Wien getragen, schließlich gab es hier den größten und wichtigsten österreichischen Sicherheitsapparat. Aber auch die Gendarmerie entwickelte auf diesem Gebiet mitunter wichtige Initiativen.
 
Ohne hier auf Einzelheiten einzugehen, sei zunächst darauf verwiesen, dass um die Jahrhundertwende die Bedeutung der Fingerabdrücke erkannt wurde. Allein diese Neuerung revolutionierte die kriminalpolizeiliche Arbeit enorm. Weiters wurden die Möglichkeiten der Fotografie genutzt und Lichtbildersamm­lungen der Verbrecher angelegt. Auch die Kriminaltechnik betreffend Spurensicherung und Handschriftenvergleichung brachte bedeutende Fortschritte. Und schließlich fanden bei Polizei und Gendarmerie die ersten Diensthunde Verwendung. Ein Ergebnis dieser umwälzenden Neuerungen war es, dass man im Jahre 1898 mit dem Aufbau eines zentralen Erkennungsamtes für ganz Österreich begann, dass seinen Sitz bei der Polizeidirektion in Wien hatte. In diesem Erkennungsamt wurden zentral für ganz Österreich Fingerabdrücke und Verbrecherfotos gesammelt.
 
Bei der Wiener Polizei waren zudem schon 30 Jahre davor wichtige organisatorische Weichenstellungen vorgenommen, die in der Folge auch von anderen Polizeibehörden übernommen wurden. Zunächst wurde im Jahre 1869 die militärische Organisation der Polizeiwache beseitigt und die bis dahin bestandenen militärischen Gepflogenheiten und Ausbildungselemente eliminiert. Die uniformierten Polizisten waren nunmehr nicht mehr Soldaten, sondern Beamte der neu formierten Sicherheitswache - eine Bezeichnung, die bis heute alle uniformierten Wachkörper der staatlichen Polizeidirektionen tragen. Zwei Jahre später – im Jahre 1871 – wurde innerhalb der Wiener Polizei für kriminalpolizeiliche Erhebungen außerdem ein Korps von Polizeiagenten eingerichtet und damit der unmittelbare Vorläufer des bis heute bestehenden Kriminalbeamtenkorps geschaffen.
 
 
Die Erste Republik 1918 – 1938
 
Das Jahr 1918 war in vielerlei Hinsicht ein entscheidender Umbruch. Das Jahrhunderte lang bestehende Habsburgerreich war zerfallen. Zurück blieb ein neuer Kleinstaat – die Republik Österreich – den kaum einer wollte. Dazu kamen die großen Probleme der Nachkriegszeit, vor allem in wirtschaftlicher Hinsicht. Die unmittelbaren Jahre nach dem Krieg waren geprägt durch große wirtschaftliche Versorgungskrisen, die bis zu richtigen Hungersnöten führten. Auf Grund von Problemen bei der Lebensmittelversorgung kam es immer wieder zu gewalttätigen Ausschreitungen, bei denen die Polizei und die Gendarmerie eingesetzt wurden. Manchmal musste die Exekutive bei derartigen Einsätzen sogar von der Schusswaffe Gebrauch machen, was zu Schwerverletzten und in einzelnen Fällen auch zu Toten unter den Demonstranten führte.
 
Außerdem war die staatspolitische Lage in den Nachkriegsjahren keineswegs konsolidiert. Es gab noch ungelöste Grenzprobleme, bei denen ebenfalls die Exekutive im Einsatz stand, so vor allem an der umstrittenen Südgrenze in der Steiermark und in Kärnten, wo sich die Lage erst im Jahre 1920 beruhigte. Und ein Jahr später – im Herbst 1921 – war die Gendarmerie ganz wesentlich beteiligt bei der Besetzung des von Ungarn erworbenen Burgenlandes.
 
Die Gendarmerie hatte inzwischen einen wichtigen Umbruch in ihrer Entwicklung erlebt. Bereits wenige Wochen nach der Ausrufung der Republik war nämlich die Gendarmerie in einen zivilen Wachkörper umgestaltet worden. Die Gendarmerie unterstand also ab 1918 nicht mehr der Heeresorganisation, sondern ebenso wie die Polizei ausschließlich dem Innenministerium. Das bedeutete, dass die Gendarmen ab 1918 nicht mehr den militärischen Regeln unterlagen. Sie waren also nicht mehr Soldaten, sondern wurden zu Beamten. Eine Folge davon war unter anderem, dass die Gendarmen zur Eingehung einer Ehe keine Heiratsbewilligung mehr brauchten. Auch die militärisch klingenden Amtstitel wurden teilweise abgeschafft. Ab jetzt gab es den Herrn Inspektor. Aus der kaiserlich-königlichen Gendarmerie war die Bundesgendarmerie entstanden, für die es auch bald neue Uniformen gab – zuerst aus braunem Tuch, später dominierte die graue Farbe.
 
 
Errichtung von Polizeidirektionen
 
Auch bei der Organisation der Polizei kam es nach 1918 zu wichtigen Veränderungen. Zu Beginn der Ersten Republik gab es in Österreich nur zwei staatliche Polizeidirektionen. Während die Polizeidirektion in Wien einen vollen Wirkungskreis hatte, war die Polizeidirektion in Graz nur für die staatspolizeilichen Agenden zuständig. In den anderen wichtigen österreichischen Städten gab es ja nur städtische Sicherheitswachen, die eher schlecht als recht funktionierten. Nachdem es, wie bereits erwähnt, schon zu Ende der Monarchie Pläne zur Verstaatlichung gegeben hatte, kam es nun endlich zur schrittweisen Realisierung. Ausschlaggebend waren die angespannte Situation auf dem Gebiet der inneren Sicherheit, aber auch Engpässe bei den Budgets vieler österreichischer Städte.
 
So wurden in der Ersten Republik in mehreren Etappen in einer Reihe von größeren Städten Polizeidirektionen wieder errichtet bzw. überhaupt neu aufgestellt. Zunächst wurde bereits bald nach Kriegsende - noch im Jahre 1918 - ein Bundespolizeikommissariat in Wiener Neustadt errichtet. Als nächstes wurde in Graz im August 1919 die Doppelgleisigkeit im Sicherheitswesen endlich wieder beseitigt. Die städtische Sicherheitswache wurde aufgelöst und der Kompetenzbereich der Grazer Polizeidirektion erweitert. Die Stadt Graz musste dem Bund dafür allerdings eine Entschädigung zahlen, was vertraglich fixiert wurde.
 
Diese Grazer Vertragsregelung wurde zum Vorbild auch für andere Städte – so zunächst für Salzburg, wo am 1. Juli 1922 eine staatliche Bundespolizeidirektion eingerichtet wurde. Weiter ging es mit Eisenstadt am 25. November 1924. Dann folgten Linz am 1. April 1927, Klagenfurt 1928, Steyr am 1. Juli 1930, Wels am 1. Juli 1931 und Villach am 1. September 1931 und Innsbruck am 10. März 1933. Die letzte österreichische Polizeibehörde vor dem Anschluss wurde dann schließlich am 17. Dezember 1937 in St. Pölten errichtet. Da­mit war also das Netz der staatlichen Polizeibehörden in der Er­sten Republik gewaltig angewachsen. Hatte es 1918 nur zwei Poli­zeidirektionen gegeben, so waren es 20 Jahre später insgesamt 12!
 
Hinter diesen Reformen des Polizeiapparates stand vor allem ein Mann, der damals ganz insgesamt das österreichische Sicherheitswesen entscheidend beeinflusste. Dr. Johann Schober (1874 – 1932). Schober war noch vom letzten österreichischen Kaiser Karl zum Wiener Polizeipräsidenten ernannt worden. Und diese Funktion hatte er dann bis zu seinem Tod im Jahre 1932 inne. Daneben zählte Schober aber auch zu den damals einflussreichsten Politikern des Landes. Unter anderem war er in den Jahren 1921/22 und 1929/30 österreichischer Bundeskanzler. Als Wiener Polizeipräsident konnte Schober auch internationale Erfolge für die österreichische Polizei verbuchen. So fand auf seine Initiative hin im Jahre 1923 in Wien ein internationaler Po­lizeikongress statt, bei dem Polizeichefs aus der ganzen Welt teilnahmen. Bei dieser Konferenz wurde beschlossen, eine internationale Polizeikoordinierungsstelle zu errichten, die man dann später als Interpol bezeichnete. Diese Organisation hatte dann bis 1938 ihren Sitz in Wien, ehe sie nach dem Anschluss in die Reichshauptstadt Berlin verlegt wurde. Nach Kriegsende ist es dann allerdings nicht mehr gelun­gen, die Interpol nach Wien zurückzuholen, vielmehr wurde die Zentrale 1945 in Paris angesiedelt.
 
Johann Schober verfolgte damals übrigens auch schon Pläne für eine Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie. Das Nebeneinander von Polizei und Gendarmerie ist ja erst nach 1918 mit der Wiedererrichtung der Polizeidirektionen aktuell geworden. Und nach den Vorstellungen Schobers hätte die Gendarmerie in einen zentralisierten Polizeiapparat eingebunden werden sollen. Diese Ideen wurden aber dann nicht umgesetzt, denn man stand damals letztlich vor ganz anderen Problemen.
 
 
Politische Gewalt und Aufrüstung der Exekutive
 
Kennzeichnend für die Sicherheitssituation in der Ersten Republik war die zunehmende politische Radikalisierung, die ab Ende der zwanziger Jahre zu blutigen politischen Auseinandersetzungen auf der Straße führte. Besonders heikel war dabei, dass die damaligen großen politischen Lager über bewaffnete Vorfeldorganisationen verfügten, die immer mehr auf Konfrontation gingen. Auf der bürgerlichen Seite standen die Heimwehren, während es auf der Seite der Sozialdemokraten den Republikanischen Schutzbund gab.
 
Zu einem ganz markanten und traurigen Ereignis kam es dann am 15. Juli 1927 in Wien. An diesem Tag fand in Wien eine politisch aufgeheizte Demonstration vor dem Justizpalast statt, deren Hintergründe hier nicht weiter erörtert werden sollen. Tatsache ist jedenfalls, dass im Verlaufe dieser Demonstration der Justizpalast in Brand gesteckt wurde. Die Polizei schritt daraufhin mit Waffengewalt ein, und als Ergebnis dieses schwarzen Tages in der österreichischen Geschichte musste man auf beiden Seiten insgesamt 89 Tote und über 1000 Verletzte beklagen. Dieses Ereignis hatte ganz massive Auswirkungen auf die damalige Politik des Landes, aber auch auf die österreichische Polizei und Gendarmerie. Es kam zu tiefgreifenden inneren Reformen und zu Modernisierungen, die zwar teilweise schon eingeleitet worden waren, aber jetzt doch deutlich beschleunigt wurden.
 
Um in Hinkunft besser auf größere Bedrohungen der Sicherheit vorbereitet zu sein, wurden bei Polizei und Gendarmerie groß angelegte Einsatzpläne ausgearbeitet. Es kam zur Aufstellung von Alarmabteilungen und konzentrierten Einsatzkräften. Darüber hinaus erhielt die Exekutive endlich eine deutlich bessere Ausrüstung, wie zum Beispiel Schreibmaschinen und Fahrräder, bald auch schon die ersten Motorräder und Mannschafts-Transportwagen. Dann wurden auch die ersten Funkstationen eingerichtet. Es gab sogar mobile Sendeanlagen. In weiterer Folge bekamen Gendarmerie und Polizei sogar gepanzerte Fahrzeuge, um auch in extremen Situationen einsatzfähig zu bleiben.
 
Daneben wurde auch die Ausbildung reformiert. Für die Gendarmerie wurde sogar eine Zentralschule eingerichtet, die zunächst in Graz untergebracht und dann später nach Mödling verlegt wurde. Aber auch viele andere Bereiche wurden verbessert oder neu organisiert, wie etwa das Diensthundewesen oder die Alpingendarmerie, um nur einiges zu nennen. Gleichzeitig nahm damals auch die Bedeutung der Verkehrsüberwachung deutlich zu, denn allmählich steigerte sich die Motorisierung des Straßenverkehrs. Und so gab es in den Städten bald die ersten Verkehrsampeln und Verkehrspolizisten.
 
Und schließlich wurden auch die rechtlichen Rahmenbedingungen den Verhältnissen angepasst. Im Rahmen der groß angelegten Novelle der Bundesverfassung von 1929 wurden der Exekutive im Einsatzfall größere Rechte zugestanden und gleichzeitig die Länderkompetenzen im Sicherheitswesen beschnitten.
 
Mit all diesen Modernisierungen wollte man also vor allem besser gerüstet sein auf die Herausforderungen der zunehmenden politischen Radikalisierung. Denn es kam letztlich zu keinem Rückgang der politischen Gewalt. Die Fronten verhärteten sich; und Anfang der dreißiger Jahre kam mit den Nationalsozialisten eine dritte große politische Kraft hinzu, die den Sicherheitsapparat auf eine noch härtere Belastungsprobe stellte.
 
Nachdem Hitler im Jänner 1933 im Deutschen Reich an die Macht gelangt war, versuchten auch die österreichischen Nationalsozialisten mit allen Mitteln die Staatsgewalt zu erobern. Im Sommer 1933 kam es zu einer von den Nazis inszenierten Terrorwelle, die den Staat schwer erschütterte und vor eine noch nie da gewesene Belastungsprobe stellte. Es kam zu teilweise schweren Sprengstoffanschlägen auf diverse öffentliche Einrichtungen, wie Hochspannungsleitungen und die Eisenbahnanlagen. Auch diverse Explosionen in Innenstädten und vor Geschäften verursachten große Sachschäden und vor allem Schwerverletzte sowie Tote.
 
Angesichts dieses Terrors wurden einerseits die zuvor schon eingeleiteten Maßnahmen deutlich verstärkt. Andererseits reagierte man darauf auch mit einer organisatorischen Reform, die bis heute erhalten blieb. In den Landeshauptstädten kam es nämlich 1933 zur Errichtung von Sicherheitsdirektionen. Diese Sicherheitsdirektionen sollten damals vor allem die Anti-Terror-Maßnahmen auf Landesebene koordinieren. Sie entwickelten sich dann aber letztlich zu allgemeinen Sicherheitsbehörden in der Mittelinstanz, wobei ihnen viele Sicherheitskompetenzen, die zuvor der Landeshauptmann hatte, zugewiesen wurden.
 
Das dann folgende Jahr 1934 brachte dann aber keine Entspannung, sondern da gab es zwei Ereignisse, bei denen besonders auch wieder Polizei und Gendarmerie im Brennpunkt standen. Die Gegensätze zwischen den Sozialdemokraten mit dem Republikanischem Schutzbund einerseits und den Christlichsozialen mit den Heimwehren bzw. der Bundesregierung andererseits führten in den Tagen vom 12. bis 15. Februar 1934 zum Bürgerkrieg. Gendarmerie und Polizei wurden von der Regierung zusammen mit dem Bundesheer eingesetzt und konnten sich nach teilweise heftigen Kämpfen gegenüber den Aufständischen durchsetzen. Zentren dieser Februarkämpfe waren vor allem Wien, Oberösterreich und die Steiermark, wo jeweils auf beiden Seiten zahlreiche Tote und Verletzte zu beklagen waren.
 
Zu ähnlich schwer wiegenden bewaffneten Auseinandersetzungen kam es dann wenige Monate später. Am 25. Juli 1934 versuchten die damals in Österreich schon illegalen Nationalsozialisten einen Putsch gegen die österreichische Regierung. Dabei wurde der damalige Bundeskanzler Engelbert Dollfuß von zwei Schüssen tödlich getroffen. Die Nationalsozialisten versuchten daraufhin in vielen Teilen Österreichs, die staatlichen Einrichtungen zu übernehmen. Dabei gerieten auch Polizei und Gendarmerie ins Visier, denn es wurden viele Gendarmerieposten sowie Stützpunkte der Polizei beschossen und erstürmt. Nach Einsatz des Bundesheeres konnte der Putschversuch jedoch nieder geschlagen werden. Auch diesmal forderten die Kämpfe wieder viele Tote und Verletzte auf beiden Seiten.
 
Bereits im Mai 1934 war die demokratische Struktur Österreich ausgelöscht worden. Nach der neuen Verfassung war Österreich ein sogenannter Ständestaat. Es gab keine Parteienvielfalt mehr, sondern nur mehr eine einzige Staatspartei – die Vaterländische Front. Insgesamt musste sich der österreichische Staat in den folgenden vier Jahren gegenüber den Herausforderungen des nationalsozialistischen Deutschen Reiches behaupten. Auf dem Gebiet der inneren Sicherheit war man vor allem bestrebt, einem neuerlichen Putschversuch vorzubeugen. Die bereits bestehenden Alarmpläne und die übrigen Anstrengungen auf dem Gebiet der Ausrüstung und inneren Organisation der Exekutive wurden nochmals deutlich verstärkt, und man war eigentlich bis zum März 1938 umfassend vorbereitet, um einen Anschlag auf die Souveränität Österreichs zu verhindern.
 
 
Die NS-Zeit 1938 - 1945
 
Im März 1938 erfolgte dann bekanntlich doch der sogenannte Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich, der ja sehr widersprüchlich verlief. Auf der einen Seite gab es seitens der Bevölkerung großen Jubel, auf der anderen Seite standen die ersten Verhaftungen und „Säuberungen“, wie es das NS-Regime nannte.
 
Ein ähnliches Bild bot sich bei Polizei und Gendarmerie. Es gab Polizisten und Gendarmen, die den Anschluss freudig begrüßten. Auf der anderen Seite kamen viele Polizisten und Gendarmen unter die Räder. Wie in anderen Bereichen des Staates gab es große personelle Umbrüche. Die Spitzenpositionen wurden durchwegs mit Parteigenossen und Sympathisanten der Nazis besetzt. Auf der anderen Seite gab es viele, die aus politischen oder rassischen Gründen entweder entlassen, zwangspensioniert oder versetzt wurden; manche landeten sogar im Konzentrationslager.
 
Bereits in den Tagen nach dem Anschluss wurden die Beamten auf den Führer vereidigt, teilweise erfolgte dies bei öffentlichen Appellen, wie etwa auf dem Wiener Heldenplatz oder an anderen wichtigen Orten in den Bundesländern. Bald gab es auch neue grüne Uniformen mit einer neuen Kopfbedeckung, und auch die Schilder bei den Dienststellen von Polizei und Gendarmerie mussten ausgetauscht werden. Das waren aber alles nur Äußerlichkeiten.
 
Das Wesentliche war aber, dass die Organisation von Polizei und Gendarmerie sofort den deutschen Verhältnissen angepasst wurde. Das brachte zunächst einmal eine strikte Zentralisierung der Sicherheitsangelegen­heiten. Allein zuständig wurde nun­mehr Berlin, und zwar die Schaltstelle von Heinrich Himmler, der als „Reichsführer SS und Chef der deutschen Polizei“ bezeichnet wurde. Himmler war also gleichzeitig oberster Kommandant der SS - der verbrecherischen Teilorganisation der NSDAP – und Befehlshaber des Sicherheitsapparates. Daraus resultierte eine enge Verflechtung zwischen der SS und der Exekutive.
 
Zunächst muss man darauf hinweisen, dass die damalige Polizeiorganisation einen grundlegenden Unterschied machte zwischen der uniformierten und der nichtuniformierten Polizei. Es gab also zwei große Bereiche: die Ordnungspolizei und die Sicherheitspolizei. Zur Ordnungspolizei zählten im Wesentlichen die uniformierten Sicherheitskräfte - also die Polizei und die Gendarmerie. In diesem Bereich gab es in der NS-Zeit vergleichsweise nicht so gravierende Reformen - sieht man einmal von Änderungen bei den Funktionsbezeichnungen und internen Strukturen ab.
 
Im Gegensatz dazu stand die Sicherheitspolizei als zweiter Zweig des Apparates, der organisatorisch völlig getrennt war. Zu diesem Bereich gehörten im Wesent­lichen die staatspolizeilichen Angelegenheiten (Geheime Staatspolizei = Gestapo) und die kriminalpolizeilichen Angelegenheiten (Kripo). Diese Bereiche wur­den also den allgemeinen Polizeibehörden entzogen. Für Ermittlun­gen in diesen Bereichen waren also nicht mehr die regulären Poli­zeibehörden zuständig, sondern eigene Sonderpolizeibehörden.
 
Im Bereich des ehemaligen Österreich war zum Beispiel die Gestapo folgenderma­ßen organisiert. Es gab zwei sogenannte Polizeiführer, die aus Wien und Salzburg die Maßnahmen koordinierten. Diesen Polizeiführern waren die Staatspolizei-Leitstellen untergeordnet, die in den Hauptstädten der ehemaligen Bundesländer - die nunmehr als Reichsgaue betitelt wurden – angesiedelt waren. Eine ähnliche Organisation gab es übrigens auch für den Bereich der Kripo. Die Gestapo hatte vor allem die Aufgabe, die Gegner des NS-Regimes zu bekämpfen bzw. auszuschalten. Und dazu bekam die Gestapo umfassende Vollmachten, die fast schrankenlos waren. Denn gegen Verfügungen der Ge­stapo gab es keine Möglichkeiten der Beschwerde. Auch den Gerichten war es nicht gestattet, diese Verfügungen nochmals zu überprüfen, geschweige denn zu ändern. Die Gestapo hatte also eine Blankovoll­macht und konnte ohne irgendwelche Kontrollen willkürlich Verhaf­tungen und Strafen festsetzen.
 
Polizisten und Gendarmen sorgten in der NS-Zeit aber nicht nur im gewohnten Umfeld für Sicherheit und Ordnung, sondern immer mehr wurden auch zu auswärtigen Einsätzen abkommandiert. Bereits mit Kriegsbeginn wurden spezielle Polizeiregimenter aufgestellt, die jeweils nach der Wehrmacht in die besetzten Gebiete einrückten und Sicherheitsaufgaben wahrnahmen. Die bereits angedeutete enge Verflechtung der Polizei mit der SS führte letztlich dazu, dass die Polizeieinheiten bei ihren auswärtigen Einsätzen nicht nur zu regulären Sicherheitsaufgaben herangezogen wurden, sondern vor allem auch zur Mitwirkung an den Maßnahmen gegenüber Regimegegnern und auch der jüdischen Bevölkerung. Vor allem in den besetzten Ostgebieten waren die Polizeibataillone leider oft auch beteiligt an Massenerschießungen und Überstellungen in die Vernichtungslager.
 
Die Zweite Republik ab 1945
 
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges musste man im Sicherheitswesen fast wieder beim Nullpunkt beginnen. Österreich war ja zunächst kein völlig unabhängiger Staat, sondern ab 1945 vierfach besetzt: von Frankreich, den USA, Großbritannien und der Sowjetunion. Und in diesen vier Besatzungszonen war die Militärverwaltung zunächst auch für Sicherheitsbelange zuständig. Trotzdem wurde der österreichische Polizei- und Gendarmerie-Apparat bereits im Frühjahr 1945 wieder errichtet, wobei man an die vor dem Jahre 1938 bestehenden Strukturen anknüpfte.
 
Es waren äußerst bescheidene Anfänge mit teilweise gewaltigen Sicherheitsproblemen, die vor dem Hintergrund der großen wirtschaftlichen Probleme der Nachkriegszeit gesehen werden müssen. Viele Dienststellen von Polizei und Gendarmerie waren zerstört oder kaum benutzbar. Es gab zunächst noch keine einheitlichen Uniformen, und auch die Fragen der Bewaffnung und der Kompetenzen der Exekutive waren noch nicht gelöst. Dabei muss man an dieser Stelle gleich anmerken, dass die Situation in den vier Besatzungszonen recht unterschiedlich war. Besonders zu leiden hatten die Gendarmen und Polizisten in der sowjetischen Besatzungszone, wo es sogar zu besonders tragischen Zwischenfällen mit sowjetischen Soldaten kam, bei denen auch Gendarmen und Polizisten ums Leben kamen. Auch bei der Frage der Ausrüstung und Bewaffnung waren die Sowjets lange Zeit kaum bereit, Unterstützungen zu gewähren. Wesentlich besser war die Situation in den westlichen Besatzungszonen. Hier bekam die Exekutive bald Fahrzeuge – Personenkraftwagen, Lastwagen und Motorräder. Auch die Ausrüstung mit Waffen war bald zufriedenstellend gelöst.
 
Nach dem Krieg gab es aber auch einen gewaltigen personellen Umbruch bei Gendarmerie und Polizei. Viele Beamte waren aus dem Krieg nicht mehr zurück gekehrt, viele wurden aber auch im Zuge der Entnazifizierungs-Maßnahmen aus dem Dienst entlassen. Deshalb mussten viele neue Gendarmen und Polizisten aufgenommen werden, die auf die Republik vereidigt wurden.
 
Vier Jahre später – im Jahre 1949 – waren die ärgsten Probleme überwunden, und die Gendarmerie konnte damals ihr Jubiläum schon sehr festlich begehen. Genau 100 Jahre waren vergangen, als die Gendarmerie aus den Reihen der Armee entstanden war. Nun schloss sich der Kreis. Denn genau damals begann man in den westlichen Besatzungszonen innerhalb der Gendarmerie mit dem Aufbau spezieller bewaffneter Einheiten, die später zur Bildung des Bundesheeres führen sollten. Vorerst wurden diese Einheiten als B-Gendarmerie bezeichnet und vor allem mit tätiger Unterstützung der Amerikaner mit schweren Waffen ausgerüstet. Erst nach dem Staatsvertrag von 1955 wurde dann aus der B-Gendarmerie das neue österreichische Bundesheer.
 
Ab Ende der fünfziger und dann besonders in den sechziger Jahren begann in Österreich die Massenmotorisierung. Und damit erhielt das Aufgabenfeld der Verkehrsüberwachung für Gendarmerie und Polizei einen neuen Stellenwert. Auch die Ausrüstung der Exekutive mit modernen Fahrzeugen wurde damals massiv vorangetrieben, doch erst Anfang der siebziger Jahre konnte man dann von der Vollmotorisierung der Exekutive sprechen. In den sechziger Jahren wurde aber auch viele Dienststellen von Polizei und Gendarmerie erneuert und für die damaligen Verhältnisse modern ausgestattet. Andererseits begann man bereits damals mit der schrittweisen Reduzierung von Gendarmerieposten, deren Zahl in den Jahren nach dem Krieg einen Höchststand erreicht hatte. Auf Grund der neuen technischen Gegebenheiten und größeren Mobilität war es nun nicht mehr notwendig, in jedem kleineren Ort mit einer Dienststelle präsent zu sein.
 
Ab den sechziger Jahren ergaben sich aber auch manch neue Einsatzbereiche, wie etwa die Bewachung von Staatsgästen bei offiziellen Anlässen und die Überwachungsmaßnahmen bei sportlichen Großveranstaltungen. Es begannen aber auch die Einsätze österreichischer Gendarmen und Polizisten außerhalb der Grenzen Österreichs im Rahmen der UNO.
 
Mit den einhergehenden gesellschaftlichen Veränderungen war es endlich Zeit, Frauen in den Exekutivdienst aufzunehmen. Einzelne weibliche Beamte waren zwar bereits seit der Ersten Republik bei einzelnen Abteilungen der Polizei im Innendienst tätig, doch ab den siebziger Jahren traten sie auch allmählich in Uniform bei Polizei und Gendarmerie in Erscheinung.
 
In den siebziger Jahren zeigte sich außerdem, dass der Terrorismus auch vor unserem Land nicht halt machte. Auch diverse Formen von Geiselnahmen und andere kriminelle Bedrohungsformen waren zu registrieren. Auf diese neue Szenarien war der Sicherheitsapparat zunächst nicht vorbereitet. Doch im Jahre 1973 begann innerhalb der Gendarmerie mit dem Aufbau einer Sonder-Einsatztruppe, die dann formell im Jahre 1978 unter der Bezeichnung Gendarmerie-Einsatzkommando Cobra errichtet wurde. Im Jahr 2002 wurde diese Truppe mit den ebenfalls bestehenden Einsatzkommandos der Polizei sowie den Einsatzgruppen der Landesgendarmeriekommandos zusammen gelegt und firmiert nunmehr unter dem Namen Einsatzkommando Cobra.
 
Es gäbe noch sehr vieles zu berichten von Veränderungen und Modernisierungen, die in den letzten Jahrzehnten bei Polizei und Gendarmerie vonstatten gingen, doch auf Grund der gebotenen Kürze soll am Ende dieses Beitrages nur mehr das Wichtigste schlagwortartig angerissen werden. Zunächst muss man darauf hinweisen, dass es auch im Bereich der gesetzlichen Grundlagen und der inneren Organisationsstrukturen zu stetigen Neuerungen kam. So wurde bei der Polizei bereits in der Nachkriegsperiode das Netz der Polizeidirektionen um zwei Standorte erweitert – und zwar mit Leoben (1948) und Schwechat (1954). Damit gibt es seit damals insgesamt 14 österreichische Städte mit Polizeidirektionen.
 
Ein ganz wichtiger Aspekt ist, dass die gesetzlichen Grundlagen für Polizei und Gendarmerie erst in den letzten Jahrzehnten ein befriedigendes rechtsstaatliches Niveau erreichten. Ein erster Schritt war das im Jahre 1969 erlassene Waffengebrauchsgesetz, das genau regelt, wann und unter welchen Umständen ein Waffeneinsatz der Exekutive zulässig ist. Und der zweite weit wichtigere Schritt war das 1991 vom Parlament beschlossene Sicherheitspolizeigesetz, dem langwierige Diskussionen voraus gingen. Erst mit diesem Gesetz wurden bezüglich der eigentlichen Organisation und der Befugnisse der Sicherheitskräfte eindeutige und befriedigende juristische Regelungen geschaffen.
 
Auch im letzten Jahrzehnt standen noch einige bedeutende Veränderungen im Sicherheitsapparat am Programm. Zunächst wurde nach dem Beitritts Österreichs zur Europäischen Union im Jahre 1995 die Grenzgendarmerie eingerichtet, die die Außengrenzen der Europäischen Union zu kontrollieren hat. Als weitere neue organisatorische Einheit wurde im Jahre 1998 die Sondereinheit für Observation (SEO) geschaffen, die mit Überwachungsmaßnahmen in Zusammenhang mit dem „großen Lausch- und Spähangriff“ beauftragt wurde. Im Jahre 2002 wurden dann noch zwei weitere Sonderorganisationen eingeführt, die besonders heikle Sicherheitsaufgaben abdecken. Mit 1.Jänner 2002 nahm das neue Bundes-Kriminalamt seine Tätigkeit auf, und seit 1. Dezember 2002 amtiert das neue Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT).
 
Alles in allem also gab es in den letzten Jahren schon gewaltige Einschnitte und Veränderungen im österreichischen Sicherheitsapparat. Die nun anstehende Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie markiert aber sicher einen fundamentalen Einschnitt und damit den Beginn eines neuen Kapitels in der Geschichte der österreichischen Exekutive.
 
 
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Literaturauswahl :
 
- Günther Bögl – Harald Seyrl: Die Wiener Polizei - im Spiegel der Zeiten. Eine Chronik in Bildern 1547 – 1992. Wien 1992.
- Helmut Gebhardt: Die Gendarmerie in der Steiermark von 1850 bis heute. Graz 1997.
- Helmut Gebhardt: Die Grazer Polizei 1786 – 1850. Ein Beitrag zur Geschichte des österreichischen Sicherheitswesens im aufgeklärten Absolutismus und im Vormärz. Graz 1992 (= Grazer Rechts- und Staatswissenschaftliche Studien, hgg. von Hermann Baltl, 48. Bd.).
- Helmut Gebhardt: Die Polizei- und Sicherheitsorganisation in Graz von 1867 bis 1919. In: Graz um 1900. Graz 1998 (= Historisches Jahrbuch der Stadt Graz, Bd. 27/28). S. 145 – 164.
- Andreas Hauer: Ruhe, Ordnung, Sicherheit. Eine Studie zu den Aufgaben der Polizei in Österreich. Wien 2000 (= Forschungen aus Staat und Recht, 131. Bd.).
- Franz Hesztera: Die Kommandostrukturen der Gendarmerie von 1850 bis 1993. Wien 1994.
- Hermann Hinterstoisser – Peter Jung: Die Geschichte der Gendarmerie in Österreich-Ungarn. Wien 2000 (= Österreichische Militärgeschichte, Sonderbd. 2).
- Fritz Hörmann – Gerald Hesztera (Hg.): Zwischen Gefahr und Berufung – Gendarmerie in Österreich. Werfen – Wien 1999.
- Friedrich Jäger: Das große Buch der Polizei und Gendarmerie in Österreich. Graz 1990.
- Landesgendarmeriekommando für Oberösterreich (Hg.): 150 Jahre Gendarmerie in Oberösterreich. Wien 2000.
- Engelbert Steinwender: Von der Stadtguardia zur Sicherheitswache. Wiener Polizeiwachen und ihre Zeit. 2 Bände. Graz 1992.
- Friedrich Wilhelm: Die Polizei im NS-Staat. Die Geschichte ihrer Organisation im Überblick. 2. Aufl., Paderborn 1999.

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